Mechatronik, Master
Der Master-Studiengang baut konsekutiv auf dem Bachelor Studiengang auf. Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester und gliedert sich in zwei reine Theoriesemester und ein Semester zur Anfertigung der Master-Thesis. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist ein erster akademischer Abschluss in einem entsprechenden oder in einem vergleichbaren Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule.
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs für Mechatronik können in allen Bereichen des Maschinenbaus, der Elektrotechnik und Automatisierungstechnik eingesetzt werden. Sie sind befähigt, auch komplexe Ingenieuraufgaben selbständig zu lösen.
Der Masterabschluss ermöglicht den Berufseinstieg in leitende Positionen, eröffnet den Zugang zum höheren Dienst und berechtigt zur Promotion.
Lehrveranstaltungen in englischer Sprache
Ausgewählte Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang für Mechatronik an der Hochschule Wismar können in englischer Sprache gehalten werden können. Entsprechende Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt.
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Studienablauf und Inhalte
Änderungen vorbehalten. Bitte den aktuellen Stand laut Prüfungs- und Studienordnung (PSO) beachten.
Dokumente zum Studiengang »
Kurz & Knapp – das Wichtigste auf einen Blick
Akademischer Grad
Master of Engineering (M.Eng.)
Fakultät
Ingenieurwissenschaften
Präsenz- / Fernstudium
Präsenzstudium
Regelstudienzeit
3 Semester
Studienbeginn
zum Winter- oder Sommersemester
Studienort
Wismar
Unterrichtssprachen
Deutsch
Akkreditierung
Der Studiengang ist akkreditiert
- erster berufsqualifizierender Studienabschluss mit mindestens 210 Leistungspunkten und einer Gesamtnote von 2,5 oder besser in einem Studiengang Mechatronik oder einem vergleichbaren Studiengang mit ingenieurwissenschaftlicher, technischer oder technisch-naturwissenschaftlichen Ausrichtung einer nationalen oder internationalen Hochschule
- kann die Gesamtnote von mindestens 2,5 nicht nachgewiesen werden, muss die Abschlussarbeit mit einer Modulnote von 2,5 oder besser bestanden worden sein oder eine einschlägige, mehrjährige Praxisqualifikation vorliegen
- Bewerber mit einem Studienabschluss von insgesamt 180 Leistungspunkten können nach Absprache mit und durch Entscheidung des Prüfungsausschusses Module im Umfang von 30 Leistungspunkten ableisten
- lautet die Gesamtnote 3,1 oder schlechter, erfolgt keine Zulassung
Details zur Zulassung finden Sie in den entsprechenden Ordnungen.