Nautik/Verkehrsbetrieb, Bachelor
Akademischer Grad
Bachelor of Science (B.Sc.)
Fakultät
Ingenieurwissenschaften
Präsenz- / Fernstudium
Präsenzstudium
Regelstudienzeit
8 Semester - Nautik/ Seeverkehr 7 Semester - Verkehrsbetrieb/ Logistik
Studienbeginn
jeweils zum Wintersemester
Vertiefungen
Studienort
Rostock - Warnemünde
Unterrichtssprachen
Deutsch
Akkreditierung
Der Studiengang ist akkreditiert
- Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
oder
- Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die im Land Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt wird
oder
- Bestehen einer Zugangsprüfung (für Bewerber ohne Hochschul- bzw. Fachhochschulreife) nach mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit in einem Berufsfeld, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist.
oder
- Bestehen einer Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister/ Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung
sowie
- Nachweis eines dem Studiengang entsprechenden Vorpraktikums von mindestens vier Wochen gemäß Studienordnung
Der Verkehr zu Wasser und zu Lande wird mit fortschreitender Globalisierung der Wirtschaft künftig weiter an Bedeutung gewinnen.
Die Planung und Durchführung effizienter, sicherer sowie bedarfsgerechter und ökologisch vertretbarer Verkehrsprozesse erfordert Fachleute mit theoretisch fundierten und praxisorientierten Kenntnissen.
Der Studiengang Nautik/Verkehrsbetrieb mit den Studienrichtungen: Nautik/Seeverkehr und Verkehrsbetrieb/Logistik bietet dazu die notwendige Ausbildung.
Studiengangsverantwortlicher
Wichtiger Hinweis für Studieninteressierte/Bewerber betreffs der Vorpraktika für den Studiengang Nautik/Verkehrsbetrieb (NVB)
Betrifft vierwöchiges Vorpraktikum in beiden Studienrichtungen
In der aktuellen Prüfungs- und Studienordnung (PSO) wird für die Aufnahme in den Studiengang NVB in der Studienrichtung Nautik/Seeverkehr sowie in der Studienrichtung Verkehrsbetrieb/Logistik (VBL) ein vierwöchiges Vorpraktikum gefordert.
Es ist vorgesehen, dass die jeweils geforderten Vorpraktika (von vier Wochen) in beiden Studienrichtungen zum Wintersemester 21/22 entfallen. Die Prüfungs- und Studienordnung wurde dahingehend geändert und muss nun noch abschließend durch den Senat der Hochschule Wismar beschlossen werden (Beschluss ist noch ausstehend). Erst nach Beschluss durch den Senat der HS-Wismar wird die neue PSO (inclusive der Änderungen) in Kraft gesetzt.
Wir werden Sie hier umgehend informieren, sobald die neue PSO in Kraft getreten ist.