Schiffsmaschinistin/ Schiffsmaschinist

auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von weniger als 750 kW

Dauer der Ausbildung

  • 12 Wochen

Ausbildungsgebühren

  • keine

Zulassungsvoraussetzungen

  • Berufsabschluss Schiffsmechanikerin oder Schiffsmechaniker
    oder
  • Technischer Beruf und 6 Monate Seefahrtzeit im Maschinendienst
    oder
  • Nautisches Befähigungszeugnisses mit einem technischen Berufsabschluss
    oder
  • Nautisches Befähigungszeugnis mit einem metalltechnischen Lehrgang
    oder
  • Zulassungsgenehmigung durch das BSH Hamburg

Beginn des Bildungsgangs

  • jeweils zum Sommersemester
  • Bewerbungsschluss: 1 Woche vor Beginn