Lehrgangs- oder Ausbildungsgebühren?
Als Fachschule der berufsbildenden Schulen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern fallen für unsere Lehrgangsteilnehmer_innen keine Ausbildungsgebühren an.
Es entstehen nur Gebühren bei der Ausstellung der Befähigungszeugnisse und Zertifikate seitens des BSH Hamburg, bzw. Seemannamt Rostock.
Ausbildungsförderung
Ob und welche Leistungen nach dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zur finanziellen Unterstützung Ihres Lebensunterhalts während der Teilnahme an einer unserer Maßnahmen gegeben sein können oder ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG in Ihrem speziellen Fall möglich ist, erfragen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Möglichkeiten der Ausbildungsförderung bestehen durch das Schüler-BaföG, Meister-BaföG, bzw. durch individuelle Förderungen (z.B. Umschulungen oder Stipendien Institutionen oder Arbeitgeber). Dafür wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ämter.
Informationen rund um's Bafög »
Weitere Fördermöglichkeiten:
Darlehen zur Ausbildungsförderung
Darlehen der Stiftung zur Förderung der Berufsbildung in der Deutschen Seeschifffahrt.
Kostenfreies Schülerticket
Als Schülerin oder Schüler können Sie in den zweijährigen Ausbildungsgängen:
- Nautische Wachoffizierin/ Nautischer Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen aller Größen, aller Fahrtgebiete oder
- Technische Wachoffizierin/ Technischer Wachoffizier auf Schiffen jeder Antriebsart
das kostenfreie Schülerticket beantragen. Grundsätzlich müssen Sie dazu den Hauptwohnsitz in Rostock und kein eigenes Einkommen während der Ausbildung haben.
Weitere Informationen beim Koordinator der Fachschule oder unter direkt beim Verkehrsverbund Warnow.
Begrüßungsgeld für Auszubildende
Für die erstmalige Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der Hansestadt Rostock erhält jede/r Auszubildende bei der Anmeldung ein Begrüßungsgeld in Höhe von 150 €.
Weitere Informationen gibt es hier.