Semester digital zu Ende führen // Corona

Ab dem 1.6.2021 können einzelne curriculare Lehrveranstaltungen wieder in Präsenz durchgeführt werden. Dies sind Lehrveranstaltungen,

  • die eine besondere Lehr-/Lerninfrastruktur erfordern (Labore, Werkstätten o.ä.) oder
  • die von besonderer Bedeutung für die Prüfungsvorbereitung sind oder
  • deren Durchführung in Präsenz aufgrund spezifischer inhaltlicher oder didaktischer Erfordernissebesonders dringlich ist.

Die Entscheidung, welche Lehrveranstaltungen im Einzelnen hierunter fallen, treffen die Lehrenden in verantwortungsvoller Abwägung, auch unter Berücksichtigung der organisatorischen Erfordernisse auf Seiten der Studierenden. Die Fakultät Gestaltung öffnet zur Prüfungsvorbereitung ab 1.6.2021 die Ateliers in Haus 7C wieder, natürlich in Verbindung mit Hygieneauflagen. Das Studienkolleg kann bereits seit 25.5. wieder in Präsenz lernen.

Module, in denen die Lehre digital gut funktioniert und die bereits bis zum Semesterende durchgeplant sind, sollten auch digital zuende gebracht werden, doch können die verbleibenden drei Wochen nun doch noch für die Durchführung einzelner, ausgewählter Veranstaltungen in Präsenz genutzt werden. Für diese Präsenzlehrveranstaltungen gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln weiter. Die der Raumkpazitäten bleiben als Folge der einzuhaltenden Mindestabstände begrenzt. In den Räumen herrscht während der Veranstaltungen permanent Maskenpflicht. Zudem ist an jedem Tag mit Präsenzlehre von allen Teilnehmenden ein aktueller Schnell- oder vor Ort durchgeführter Selbsttest vorzulegen, und die Teilnahme kann natürlich nur bei negativem Testergebnis erfolgen. Die Hochschule ist mit den erforderlichen Selbsttests ausgestattet, die Verteilung erfolgt über die Fakultäten. Für vollständig Geimpfte und Genesene werden die derzeit allgemein gültigen Ausnahmen von der Teststrategie angewendet.

Die Abnahme bzw. Durchführung von Prüfungen erfolgt grundsätzlich in digitalen Formaten gemäß der geltenden Rahmenprüfungsordnung. Der Erlass vom 31.5.2021 sieht vor, dass ab 21.6.2021 auch Prüfungen unter bestimmten Voraussetzungen in Präsenz durchgeführt werden können. Die Klausuren werden somit grundsätzlich in Präsenz unter Aufsicht auf dem Campus stattfinden. Auch hierbei gelten selbstverständlich feste Hygiene- und Testvorgaben.

Der Betrieb und Besuch der Hochschulbibliothek richtet sich nach der Corona-Landesverordnung in der jeweils geltenden Fassung (insbesondere § 2 Absatz 9, Anlage 9). Die Nutzung des Lesesaals ist mit Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses gestattet.

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