Deutsches Seeschifffahrtsrecht für EU-Kapitäne

I. Vorgaben der deutschen Schifffahrtsverwaltung
1. Ausländische Kapitäne unter deutscher Flagge


Entsprechend den Regelungen der Seeleute-Befähigungsverordnung müssen für den Einsatz von ausländischen Kapitänen auf Schiffen unter deutscher Flagge folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Der Kapitän muss Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU sein.
  • Das Befähigungszeugnis zum Kapitän muss anerkannt sein.
  • Der Kapitän muss die Teilnahme an einem Lehrgang „Deutsches Seeschifffahrtsrecht für EU-Kapitäne“ nachweisen.

2. Anerkennung ausländischer Befähigungszeugnisse

Die Behörde für die Anerkennung ausländischer Befähigungszeugnisse ist das:

  Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
  Dienstsitz Hamburg
  Bernhard-Nocht-Str. 78
  20359 Hamburg
  Fon:        +49 (0)40 3190 - 0
  Fax:        +49 (0)40 3190 - 5000
  E-Mail:    zeugnisse@bsh.de

II. Lehrgangsbedingungen
„Deutsches Seeschifffahrtsrecht für EU-Kapitäne“
1. Anmeldung


Die gesamte Kommunikation zwischen dem Tutor und dem Kursleiter wird über die Landeinrichtungen der antragstellenden Unternehmen abgewickelt. Die verantwortlichen Personalmanager beantragen den jeweiligen Lehrgang und stehen auch als Übermittler weitere Informationen zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über:

  E-Mail:            seerecht@email.de
  Fon:                +49 381 120 2596
  Fax:                +49 381 118 5859
  Kursinformationen:    http://www.seerechtsinstitut-rostock.de (Kurs Deutsches Schifffahrtsrecht)

Nach der Anmeldung werden den Unternehmen die Anmeldung des Teilnehmers und der genaue Zeitraum des Lehrgangs bestätigt. Die Dateien mit dem aktuellem Lehr- und Stundenplan werden unter „Kursinformationen“ bereitgestellt.

2. Sprachkenntnisse

Der Lehrgang wird in deutscher Sprache durchgeführt, daher sind Kenntnisse der deutschen Sprache eine Voraussetzung für die Teilnahme. Während des Lehrgangs werden unterstützende Hinweise auch in englischer Sprache gegeben.

3. Ablauf

Der Kurs wird als 9-tägiger Präsenzlehrgang in Warnemünde durchgeführt:

  Schiffahrtsinstitut
  Richard-Wagner-Straße 31
  18119 Rostock-Warnemünde

Jeder Kursteilnehmer muss am Ende des Lehrgangs innerhalb eines Kolloquiums eine 15-minütige Präsentation in deutscher Sprache vorstellen. Das Thema der Präsentation wird vom Lehrgangsleiter vorgegeben. Mit der Präsentation sollen die Teilnehmer Kenntnisse im deutschen Seeschifffahrtsrecht und in der deutschen Sprache nachweisen.

An Werktagen werden täglich 8 Stunden Unterricht angeboten.
Am Wochenende haben die Teilnehmer Zeit um die Präsentation vorzubereiten.
Den Teilnehmern wird vorab ein Stundenplan zugeschickt.

4. Lehrinhalte

Folgende Lehrinhalte werden vermittelt:

  • Grundlage des deutschen Rechtssystems
  • Darstellung der deutschen Schifffahrtsverwaltung
  • Grundsätze der Seeunfalluntersuchung in Deutschland
  • Das System der See-Sozialverwaltung und die BG-Verkehr
  • Rechte und Pflichten des Kapitäns
  • Regelungen der Schiffsbesetzung und Ausbildungsanforderungen
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitsbestimmungen für den Bereich Schifffahrt

Die Lehrinhalte werden den Teilnehmern als Übersicht vor Lehrgangsbeginn zugeschickt. Sie können auch vorab von den Unternehmen angefordert werden.

Folgende Lehrmaterialien werden den Teilnehmern während des Lehrgangs ausgehändigt:

  • eine Mappe mit den Skripten der behandelten Themen
  • die Gesetzessammlung „Bruhns Schifffahrtsrecht“
  •  die Gesetzessammlung „Seemannsrecht“

Die Lehrgangsteilnehmer haben die Möglichkeit der Nutzung des Internet.

5. Preisinformation

Der Preis pro Teilnehmer beträgt inklusive sämtlicher Lehrmaterialien € 3000.

6. Termine

Die Termine werden per E-Mail-Verteiler bekannt gegeben. Interessierte Unternehmen können sich für den Verteiler anmelden:

  seerecht@email.de