Im Vertrag über die Einrichtung einer Ingenieurakademie als Privatinstitut in Wismar“ wurde u. a. festgelegt, dass der Rat der Stadt sich das Recht vorbehält, die Akademie nach Ablauf von zehn Jahren zu erwerben und sämtliche Dozenten und Angestellte in städtische Dienste zu übernehmen, sofern sie vom Gründervater Robert Schmidt dafür vorgeschlagen wurden. Aber es wurde auch vermerkt, dass der Rat der Stadt das Recht der Auflösung des Vertrages und der Akademie hätte, wenn diese nicht mindestens 150 Studenten im fünften Jahr ihres Bestehens habe.
Lehrbetriebsstart vor 110 Jahren
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