Deutsches Seeschifffahrtsrecht

für ausländische Schiffsoffiziere auf der Führungsebene auf Schiffen unter deutscher Flagge nach § 16 der der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV)

I. Vorgaben der deutschen Schifffahrtsverwaltung

1. Teilnahmepflichtige Besatzungsmitglieder

Entsprechend den Regelungen der See-BV § 5 Abs. 1 Nr. 3b. müssen ausländische Schiffsoffiziere auf der Führungsebene auf Schiffen unter deutscher Flagge den erfolgreichen Abschluss des Kurses „Deutsches Seeschifffahrtsrecht“ nachweisen. Hierzu gehören:

  • Erster Nautischer Offizier,
  • Leitender der Maschinenanlage,
  • Zweiter Technischer Offizier

2. Übergangsregelungen

Wird ein ausländischer Schiffsoffizier an Bord ohne eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang „Deutsches Seeschifffahrtsrecht“ eingesetzt, so kann ein auf 3 Monate begrenzter Anerkennungsvermerk ausgestellt werden, wenn er nachweisen kann, dass er zum Fernlehrgang „Deutsches Seeschifffahrtsrecht“ angemeldet ist.

3. Die Behörde für die Anerkennung und Zulassung des Kurses ist das

  Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
  Dienstsitz Hamburg
  Bernhard-Nocht-Str. 78
  20359 Hamburg
  Fon:        +49 (0)40 3190 - 0
  Fax:        +49 (0)40 3190 - 5000
  E-Mail:    zeugnisse@bsh.de

Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs (spätestens 3 Monate nach Anmeldung) erhält der Teilnehmer vom BSH einen uneingeschränkten Anerkennungsvermerk.

II. Lehrgangsbedingungen

1. Anmeldung

Die gesamte Kommunikation zwischen dem Kursleiter und den Teilnehmern wird über die Landeinrichtungen der antragstellenden Unternehmen abgewickelt. Die verantwortlichen Personalmanager beantragen den jeweiligen Lehrgang und stehen auch als Übermittler weiterer Informationen zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über:

  E-Mail:            seerecht@email.de
  Telefon:          +49 381 120 2596
  Fax:                +49 381 118 5859
  Kursinformationen:   http://www.seerechtsinstitut-rostock.de (Kurs Deutsches Schifffahrtsrecht)

Nach der Anmeldung werden den Unternehmen die Anmeldung des Teilnehmers und der genaue Zeitraum des Lehrgangs bestätigt. Die Dateien mit dem aktuellem Lehr- und Stundenplan werden zusätzlich unter „Kursinformationen“ bereitgestellt. Die Teilnahmebestätigung ist Grundlage für die Ausstellung des auf 3 Monate beschränkten Anerkennungsvermerks durch das BSH.

Das aktuelle Studienmaterial in englischer oder deutscher Sprache wird mit Bestätigung der Anmeldung vom Kursleiter verschickt.

2. Ablauf

Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit alle Unterlagen gründlich durchzuarbeiten (maximal 3 Monate). Wenn der Kursteilnehmer das Selbststudium beendet hat, beantwortet er den Fragenkomplex, der für jeden Teilnehmer vom Kursleiter individuell erstellt wird. Die Beantwortung des Fragebogens erfolgt an Bord unter Aufsicht des Kapitäns. Der ausgefüllte Fragebogen wird an den Kursleiter gesendet.

Dieser ermittelt den Kenntnisstand des Teilnehmers und stellt bei erfolgreicher Bewertung eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung wird der Reederei zugesendet und ist Grundlage für die Ausstellung einer uneingeschränkten Anerkennung durch das BSH. Das BSH erhält die Bescheinigung zusätzlich als Datei vom Kursleiter.

3. Lehrinhalte

Folgende Lehrinhalte werden vermittelt:

  • Grundlage des deutschen Rechtssystems
  • Darstellung der deutschen Schifffahrtsverwaltung
  • Grundsätze der Seeunfalluntersuchung in Deutschland
  • Das System der See-Sozialverwaltung und die BG-Verkehr
  • Rechte und Pflichten des Kapitäns
  • Regelungen der Schiffsbesetzung und Ausbildungsanforderungen
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitsbestimmungen für den Bereich Schifffahrt

4. Preisinformation

Der Preis pro Teilnehmer beträgt inklusive sämtlicher Lehrmaterialien € 300.

5. Termine

Die Anmeldung kann täglich erfolgen.