Nautische Wachoffizierin/ Nautischer Wachoffizier I

auf Kauffahrteischiffen aller Größen, aller Fahrtgebiete

Abschlüsse

  • Nautische Wachoffizierin oder Nautischer Wachoffizier NWO
  • Erste Offizierin oder Erster Offizier NEO
  • Kapitänin oder Kapitän NK (Staatlich geprüfte Technikerin oder Techniker)

Dauer der Ausbildung

  • 2 Jahre

Ausbildungsgebühren

  • keine

Zulassungsvoraussetzungen

  • Berufliche Vorbildung als Schiffsmechanikerin oder Schiffsmechaniker und Realschulabschluss
    oder
  • ein erfolgreicher Abschluss einer nach Landesrecht geregelten seefahrt­bezogenen Ausbildung und Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin oder nautischer Offiziersassistent in der Seeschifffahrt
    oder
  • eine Ausbildungsgenehmigung vom BSH Hamburg

Beginn des Bildungsgangs

  • jeweils zum Wintersemester
  • Bewerbungsschluss: 1 Woche vor Beginn

Fakultativ können weitere Qualifikationen erworben werden

  • Fachhochschulreife (die zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt)
  • Ship Security Officer (SSO)
  • Grundausbildung für den Dienst auf Öl-, Chemikalien- oder Flüssiggastankschiffen (ohne Tankerbrandbekämpfungsmodul)
  • Schiffsmaschinistin oder der Schiffsmaschinist weniger als 750 KW