Schiffsmaschinistin/ Schiffsmaschinist
auf Schiffen mit einer Antriebsleistung von weniger als 750 kW
Dauer der Ausbildung
- 12 Wochen
Ausbildungsgebühren
- keine
Zulassungsvoraussetzungen
- Berufsabschluss Schiffsmechanikerin oder Schiffsmechaniker
oder - Technischer Beruf und 6 Monate Seefahrtzeit im Maschinendienst
oder - Nautisches Befähigungszeugnisses mit einem technischen Berufsabschluss
oder - Nautisches Befähigungszeugnis mit einem metalltechnischen Lehrgang
oder - Zulassungsgenehmigung durch das BSH Hamburg
Beginn des Bildungsgangs
- jeweils zum Sommersemester
- Bewerbungsschluss: 1 Woche vor Beginn
Ansprechpartner
Dirk Kahnke, M.Sc. StR.
Koordinator der Fachschule
0381 9698 4576
dirk.kahnke@hs-wismar.de