Outgoing Bauingenieurwesen

Es gibt viele Wege ins Ausland. Auf dieser Seiten finden Sie einen Überblick, wann es möglich ist ins Ausland zu gehen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Im Bereich Bauingenieurwesen gibt es zur Zeit folgende Möglichkeiten:

Auslandspraktikum

Ein Auslandsaufenthalt ist im Rahmen des Pflichtpraktikums des Bachelorstudienganges möglich. Das Pflichtpraktikum wird in der Regel im 7. Fachsemester abgeleistet und umfasst 14 Wochen. Die Zulassung zur Praxisphase erfolgt auf Antrag und zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen mindestens 120 CR erreicht worden sein. Abgeschlossen wird das Praktikum mit einem hochschulöffentlichen Kolloqium. 

Ablaufschema:

  • 120 CR erreichen
  • Unternehmen suchen, in dem man sein Praktikum absolvieren möchte.
    Die praktische Ausbildung kann in folgenden Bereichen erfolgen:
              1. Bauplanung (Entwurf, Statik, Konstruktion)
              2. Bauvorbereitung (Arbeitsvorbereitung, Kalkulation)
              3. Baudurchführung (Bauleitung, Bauforschung)
    Dazu kann entweder auf selbstständige Unternehmenssuche gegangen werden oder auf die mit der Hochschule Wismar kooperierenden Firmen zurückgegriffen werden.
  • Antrag auf Zulassung zur Praxisphase stellen
  • Ausbildungsvertrag (in englischer Sprache) für die praktische Studienphase abschließen
  • Ansprechpartner/in für Auslandspraktika sind alle Professoren/innen des Bereiches Bauingenieurwesen.

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Auslandssemester

Ein Auslandsaufenthalt ist sowohl  im Bachelor-, als auch im Masterstudium möglich.

Vor dem geplanten Auslandsaufenthalt muss beachtet werden

  • die Abklärung der Anerkennung der angestrebten Module
    Hierfür ist es erforderlich ein Learning Agreement abzuschließen. Alle Module, die im Ausland belegt werden, müssen in das entsprechendes Formular eingetragen und beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Ergänzend notwendig sind sämtliche Unterlagen zu den Modulinhalten und anrechenbaren Credits der auswärtigen Hochschule. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann darüber, ob diese Module gemäß den aktuellen Prüfungs- und Studienordnungen grundsätzlich anerkannt werden können.

Während des Auslandsaufenthaltes

  • Sollten sich zu Beginn des Auslandsaufenthaltes Änderungen in der Kurs- bzw. Modulwahl ergeben, sind Studierende verpflichtet darüber Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss zu halten.
  • Ansprechpartnerin für Auslandsaufenthalte ist Professorin Dr. Claudia von Laar.

Nach dem geplanten Auslandsaufenthalt kann erfolgen

  • die Anerkennung der erbrachten Leistungen
    Reichen Sie die an der Partnerhochschule erfolgreich bestandenen Module, die im Learning Agreement vereinbart waren, für eine Anerkennung beim Prüfungsausschuss ein.

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